Massnahmen

Hintergrund

In enger Zusammenarbeit mit der Projektbegleitgruppe, Vertretung aus der Landwirtschaft, Privatwirtschaft, Beratung, Kontrollstellen, Umweltschutz und Behörden im Kanton Luzern, werden etappenweise kantonale Förderungsmassnahmen erarbeitet und eingeführt, damit die Risiken von Pflanzenschutzmitteln wirkungsvoll und effizient reduziert werden können. Der Kulturschutz soll durch die kantonalen Massnahmen nicht eingeschränkt werden. Dies ist zentral als Ziel im kantonalen Projekt Absenkpfad PSM verankert.

Neu lancierte Fördermassnahmen werden laufend auf dieser Seite aufgeschaltet.

Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe können via Schächte von landwirtschaftlichen Betriebsflächen direkt in Gewässer eingetragen werden; mit schwerwiegenden Folgen. In vielen Fällen übernehmen solche Schächte keine Funktion der Entwässerung, sondern dienen als Kontroll- oder Spülschacht. Der Kanton Luzern fördert den Ersatz offener und defekter Schachtabdeckungen durch komplett geschlossene vollfunktionsfähige Schachtdeckel im Sinne des Gewässerschutzes.

Merkblatt Massnahme Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft
Massnahmenbeschrieb, Voraussetzung und Vorgehen

Pufferzone offene Schächte

Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe können durch Abschwemmung oder Abdrift über offene Schächte von der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in ein Oberflächengewässer gelangen und die Wasserqualität beeinträchtigen. Entwässerungs- oder Kontrollschächte sind so anzulegen oder mit einem Pufferstreifen zu schützen, dass keine Nährstoffe oder PSM hineingelangen und Gewässer verschmutzen können. 

Merkblatt Anforderungen Schächte in der Landwirtschaft

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen