Ein wesentlicher Anteil der durch Pflanzenschutzmittel (PSM) verursachten Gewässerbelastung erfolgt durch punktuelle Einträge vom Hofareal. Bereits einzelne Tropfen oder Körner eines PSM, die in ein Gewässer gelangen, können dieses schwerwiegend verunreinigen und Wasserlebewesen schädigen. Keinesfalls darf PSM-haltiges Wasser direkt oder indirekt (bspw. via Versickerungs- oder Abwasserreinigungsanlage) in ein Gewässer gelangen. Dem Bund und den Kantonen ist es ein grosses Anliegen, dass möglichst viele Betriebe mit der bestmöglichen Version eines solchen Befüll- und Waschplatzes ausgestattet sind. Deswegen ist dafür finanzielle Unterstützung mithilfe von Strukturverbesserungsbeiträgen möglich. Details zu Vorgaben bei neuen Plätzen, Finanzierung und Projektablauf finden Sie auf dieser Homepage.
Alle Betriebe, die Pflanzenschutzmittel anwenden, brauchen von Gesetzeswegen einen Zugang zu einem gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz.
Anforderungen an die Infrastruktur
Anforderungen, wie ein Befüll- und Waschplatz gebaut werden soll, kann in den folgenden Dokumenten nachgelesen werden:
Verlangen Sie eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch das BBZN vor Ort, um sich zu den Anforderung an die Infrastruktur und dem Vorgehen bei der Projektplanung zu informieren:
Planung & Finanzierung
Finanzielle Unterstützung bei der Erstellung eines Befüll- und Waschplatzes Gestützt auf Art. 40 Strukturverbesserungsverordnung SVV leisten Bund und Kanton gemeinsam maximal folgende Beiträge je Beitragselement:
Element |
Beitrag |
maximaler Beitrag |
Füll- und Waschplätze von Spritz- und Sprühgeräten
(max. 80 m2 anrechenbar)
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CHF 150 pro m2 |
CHF 12’000 |
Überdachung von Füll- und Waschplätzen
(max. 80 m2 anrechenbar) |
CHF 50 pro m2 |
CHF 4’000 |
Anlage zur Lagerung des Reinigungswassers
|
CHF 500 pro m3 |
CHF 10’000 |
Anlage zur Verdunstung des Reinigungswassers4
|
CHF 500 pro m2 |
CHF 10’000 |
4Wird das Reinigungswasser anstatt verdunstet gefiltert, so beträgt die Pauschale für die Filteranlage höchstens 10’000 Franken
Siehe «Bedarfsnachweis und Gesuch für einen Füll- und Waschplatz» für Details
Kümmern Sie sich ausreichend früh vor Baubeginn um die Gesuchstellung. Die Bearbeitungszeit beim BBZN und lawa benötigen in der Regel drei Wochen. Die weiteren behördlichen Schritte benötigen zusätzliche Zeit. Das detaillierte Vorgehen bei der Projektplanung eines Füll- und Waschplatzes finden Sie im MB Erstellen von Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittelspritzen (Kanton Luzern) (ab Seite 3).
Bei Baubeginn vor der Zusicherung durch die Dienststelle lawa und BLW entfallen die finanziellen Beiträge.