Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutz im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)

Im ökologischen Landbau sollen Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt werden, so dass die Umwelt nicht belastet und die Kulturen geschützt werden: "Schützen ohne zu schaden" lautet das Motto. Direkte Pflanzenschutzmassnahmen müssen sich am Prinzip der Schadschwelle bzw. Bekämpfungsschwelle orientieren, sofern eine vorhanden ist.

Abstandsauflagen zu Gewässern

Betriebe, welche Direktzahlungen erhalten, müssen zu Oberflächengewässern einen unbehandelten Pufferstreifen von 6 Metern einhalten (DZV, Art. 21 und Anhang 1, Ziffer 9). Für Nicht-ÖLN-Betriebe gilt der Mindestabstand von 3 m gemäss ChemRRV: Anhang 2.5, Titel 1.1, Ziffer 1 e.

Zusätzlich gibt es Abstandsauflagen zu Gewässern, Biotopen, privaten Grundstücken und Blühstreifen für bestimmte Pflanzenschutzmittel, die für Wasserorganismen oder Nicht-Zielorgansimen eine Gefährdung darstellen. Diese hängt von der Kultur (Feld-, Obst-, Wein- Gemüse-, Beerenbau) ab und kann für ein Mittel in verschiedenen Kulturen unterschiedlich sein. Es gibt vier verschiedene Stufen von Abstandsauflagen, die in der Auflage SPe3 angegeben wird: 6 m, 20 m, 50 m oder 100 m. Es gibt Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern wegen Drift und wegen Abschwemmung: SPe3 D=Drift / A=Abschwemmung).

Durch den Einsatz von driftmindernder Technik und weiterer Massnahmen können die PSM- spezifischen Abstandsauflagen reduziert werden: siehe Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und MB Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau. 

Relevante Flächen bezüglich Abschwemmung
-Karte der Flächen mit weniger als 2 % Hangneigung

 

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel 

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Mit ca 50 Massnahmen in verschiedenen Bereichen sollen die Ziele erreicht werden. Aktionsplan Pflanzenschutzmittel

Der Platz zum Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzspritze muss für die Entwässerung spezielle Anforderungen erfüllen, damit die PSM nicht in Gewässer gelangen können. 


 

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