Reduktion Drift und Abschwemmung
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) muss darauf geachtet werden, dass keine PSM in Gewässer gelangen, wo sie Schaden anrichten können. Man ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. So müssen alle Anwender/innen von PSM sich an die Pflanzenschutzmittelverordnung halten, die unter anderem zum Ziel hat, dieses Risiko zu minimieren. Wer einen ÖLN-Betrieb führt, muss zusätzliche Auflagen der Direktzahlungsverordnung einhalten