Anpassungen im Bereich Pflanzenschutz

Internationale Sicherheitsstandards

Bei der Zulassung und Kontrolle von PSM orientiert sich die Schweiz an internationalen Standards wie denen der Europäischen Union (EU) oder der Codex Alimentarius-Kommission. Entspricht ein PSM nicht mehr den internationalen Sicherheitsstandards, wird es vom Markt genommen. D.h. wenn aufgrund neuer Erkenntnisse PSM aus der Durchführungsverordnung der EU gestrichen werden, werden diese auch aus der Pflanzenschutzmittelverordnung der Schweiz gestrichen.

Die Codex Alimentarius-Kommission wurde 1963 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VereinteNationen (FAO) gegründet. Diese Kommission hat den Lebensmittelkodex entwickelt, der eine Sammlung internationaler Standards, Richtlinien und Empfehlungen ist. Ziel des Lebensmittelkodex ist es, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, den fairen Handel zu fördern und die Gesundheit der Verbraucher weltweit zu schützen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln legt fest, wie PSM in der EU zugelassen werden und welche Sicherheitskriterien eingehalten werden müssen. Sie dient dazu, einen hohen Standard an Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Verbrauchersicherheit zu gewährleisten unter Berücksichtigung einer effizienten landwirtschaftlichen Produktion.

Die Gezielte Überprüfung der Schweiz

Im Unterschied zu vielen anderen Ländern werden die PSM in der Schweiz grundsätzlich unbefristet bewilligt. Mit der gezielten Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die PSM weiterhin erfüllt werden. Wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Studien darauf hinweisen, dass ein PSM gesundheitsschädlich für Mensch oder Tiere sein könnte oder negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, kann das Produkt vom Markt genommen werden oder die Anwendung eingeschränkt werden.

Zusätzliche «Indirekte Kontrolle» über Gewässerschutzgesetzt (GSchG)

Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte kann überprüft werden, wenn in Trinkwasserquellen der Grenzwert von 0,1 µg/l für die Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte mehrfach und weit verbreitet überschritten wird. Auch in Oberflächengewässern können wiederholte und weit verbreitete Überschreitungen von ökotoxikologischen Grenzwerten zu einer Überprüfung führen.

Zulassungserneuerung

Manchmal jedoch werden Zulassungen, die auslaufen, von den zulassungsinhabenden Firmen nicht mehr erneuert, weil mit der Erneuerung der Zulassung viele neue Abklärungen anstehen, welche kosten- und zeitintensiv sind. Folglich müssen die Firmen abschätzen, ob sich der Aufwand eines neuen Gesuchs für sie auszahlt.

Spezialfall Asulam

Während Asulam in der Schweiz bis zum 1.7.2026 aufgebraucht werden muss, wurde die bestehende Zulassung des Wirkstoffs in der EU bereits 2011 widerrufen. Die neuen Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten reichten nicht aus, um die Genehmigung aufrechtzuerhalten. D.h. man konnte nicht nachweisen, dass es nicht schädlich ist für Mensch und Umwelt. Im Gegenteil, der Wirkstoff "Asulam" weist ein hohes Langzeitrisiko für Vögel und Säugetiere auf und besitzt endokrinschädliche (hormonaktive) Eigenschaften, die schädliche Auswirkungen auf den Menschen haben können.

Endokrinschädliche Eigenschaften beziehen sich auf die Fähigkeit bestimmter chemischer Stoffe, das Hormonsystem von Lebewesen zu stören. Diese Stoffe werden auch als endokrine Disruptoren bezeichnet. Sie können in sehr geringen Mengen gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, indem sie die normale Funktion von Hormonen beeinträchtigen. Sie werden mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen in Verbindung gebracht, wie z.B. Brust- und Prostatakrebs, Unfruchtbarkeit, Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen und neurologische Störungen. Weiter können diese Stoffe auch die Fortpflanzung und Entwicklung von Tieren beeinträchtigen, was zu einem Rückgang der Populationen führen kann und somit die Biodiversität negativ beeinflusst.


Informationen für Anwender/innen von PSM

Das BLV veröffentlicht auf seiner Homepage laufend die neusten Informationen zu den Wirkstoffanpassungen. Auch eine Übersicht der seit dem 1.1.2005 zurückgezogenen Wirkstoffe sowie eine Liste der in den letzten Jahren zurückgezogenen PSM-Bewilligungen und den hierbei zu beachtenden Ausverkaufs- und Verwendungsfristen ist zu finden.

Zurückgezogene Wirkstoffe aus Anhang 1 PSMV seit 2005

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel mit aktuellen Ausverkaufs- und Verwendungsfristen