Die Gezielte Überprüfung der Schweiz
Im Unterschied zu vielen anderen Ländern werden die PSM in der Schweiz grundsätzlich unbefristet bewilligt. Mit der gezielten Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die PSM weiterhin erfüllt werden. Wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Studien darauf hinweisen, dass ein PSM gesundheitsschädlich für Mensch oder Tiere sein könnte oder negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, kann das Produkt vom Markt genommen werden oder die Anwendung eingeschränkt werden.
Zusätzliche «Indirekte Kontrolle» über Gewässerschutzgesetzt (GSchG)
Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte kann überprüft werden, wenn in Trinkwasserquellen der Grenzwert von 0,1 µg/l für die Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte mehrfach und weit verbreitet überschritten wird. Auch in Oberflächengewässern können wiederholte und weit verbreitete Überschreitungen von ökotoxikologischen Grenzwerten zu einer Überprüfung führen.
Zulassungserneuerung
Manchmal jedoch werden Zulassungen, die auslaufen, von den zulassungsinhabenden Firmen nicht mehr erneuert, weil mit der Erneuerung der Zulassung viele neue Abklärungen anstehen, welche kosten- und zeitintensiv sind. Folglich müssen die Firmen abschätzen, ob sich der Aufwand eines neuen Gesuchs für sie auszahlt.