Sonderbewilligungen

Einige Pflanzenschutzmittel sind im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht zugelassen. Der Einsatz kann jedoch unter bestimmten Umständen bewilligt werden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann bei gegebenen Umständen eine Sonderbewilligung ausstellen. 

Für Sonderbewilligungen gelten folgende Grundsätze:

  • Direkte Pflanzenschutzmassnahmen müssen sich am Prinzip der Schadschwelle bzw. Bekämpfungsschwelle orientieren, sofern eine vorhanden ist.
  • Die Sonderbewilligung wird schriftlich erteilt und ist zeitlich befristet.
  • Sonderbewilligungen sind grundsätzlich Einzelbewilligungen. In epidemischen Fällen können generelle Sonderbewilligungen für eine Region erteilt werden.
  • Der Wohnsitzkanton des Antragstellers/der Antragstellerin ist zuständig für einzelbetriebliche Sonderbewilligungen (vorbehältlich interkantonalen Abmachungen, z.B. bei den Spezialkulturen).
  • Auflagen von PSM (z. B. Einschränkung in Gewässerschutzzone, Abstandsauflagen etc.) sind einzuhalten.
  • Ein unbehandeltes Kontrollfenster ist mindestens beim Einsatz von Vorauflaufherbiziden in Getreide, bei erteilten Sonderbewilligungen für Vorauflaufbehandlungen bzw. Insektizidbehandlungen anzulegen.
  • Sonderbewilligungen  im Ackerbau, Obst- und Beerenbau, Gemüsebau sowie Rebbau sind neu kostenlos.

  • Sonderbewilligungen im Futterbau sind weiterhin kostenpflichtig.

 

Wann brauche ich eine Sonderbewilligung?

In den Weisungen (inkl. MB Herbizideinsatz im Grünland) ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ÖLN-Betrieben geregelt. Alle Fälle, für welche eine Sonderbewilligung notwendig ist, sind im Dokument mit SB gekennzeichnet. Bei Fragen zur Sonderbewilligung wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachperson.

Sonderbewilligung im Gemüsebau

Ab 2023 sind gewisse Wirkstoffe im ÖLN nicht mehr zugelassen, sind aber im Gemüsebau unter klar definierten Bedingungen noch einsetzbar.

Nutzen Sie die entsprechende Hilfestellung SoBe Gemüsebau um zu prüfen, ob der Einsatz eines gewünschten Pflanzenschutzmittels das Beantragen einer Sonderbewilligung verlangt. Die Sonderbewilligung im Gemüsebau wird pro Parzelle/Bewirtschaftungseinheit, Kultur und Schädling für die gesamte Dauer der Kultur (also für alle Sätze der gleichen Kultur auf der gleichen Parzelle) im betreffenden Jahr erteilt. (Tabelle 3)

Sie möchten eine Sonderbewilligung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels beantragen?

So gehen Sie vor:
  1. Informieren Sie sich in den entsprechenden Weisungen (inkl. MB Herbizideinsatz im Grünland), ob eine Sonderbewilligung notwendig ist.
  2. Falls ja, füllen Sie das entsprechende Formular aus (digital - nicht ausdrucken! - kein Postversand!) und senden Sie es an Pflanzenschutz@edulu.ch.
  3. Sie werden für Rückfragen kontaktiert und erhalten im Anschluss das ausgefüllte Dokument per Mail zugestellt.

Der Antrag gilt erst nach Erteilung der Bewilligung als genehmigt.

 

Regionale Sonderbewilligungen


 

Formulare für Sonderbewilligungen: Downloads    

      

Kontakt

für SoBe Ackerbau/Spezialkulturen

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail

für SoBe Spezialkulturen

Aurelia Jud
BBZN Hohenrain
079 601 46 98
E-Mail

für SoBe Gemüsebau

Philippe Fuchs
BBZN Hohenrain
041 228 30 26
E-Mail

für SoBe Grünland

Stefan Emmenegger
BBZN Schüpfheim
041 485 88 25
E-Mail

Dominik Amrein
BBZN Hohenrain
041 228 30 82
E-Mail

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