Sonderbewilligungen im ÖLN
Einige Pflanzenschutzmittel sind im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht zugelassen. Der Einsatz kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann in solchen Fällen eine Sonderbewilligung ausstellen.
Für Sonderbewilligungen gelten folgende Grundsätze: