Entschuldigungen (nicht vorhersehbare Abwesenheiten)
Das Entschuldigungsformular ist spätestens in der 3. Schulwoche nach Wiederaufnahme des Unterrichts den betroffenen Lehrpersonen bzw. der Klassenlehrperson zum Visieren vorzulegen.
Entschuldigungen werden nicht akzeptiert, wenn kein plausibler Grund vorliegt, das Formular zu spät eintrifft oder unvollständig ausgefüllt ist.
Urlaub (vorhersehbare Abwesenheiten)
Das Urlaubsgesuch muss spätestens 3 Schulwochen vor dem Urlaubs bei der Klassenlehrperson oder Fachbereichsleitung eingereicht werden. Das Gesuch wird anschliessend von der Fachbereichsleitung bewilligt oder abgelehnt. Die Lernenden erhalten schriftlich Bescheid.