Jedes Lehrverhältnis muss mit einem Lehrvertrag abgeschlossen und durch unsere Mitarbeitenden geprüft und genehmigt werden.
Sie können die Lehrverträge digital über das Portal Berufsbildung einreichen, wo sie online durch die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung genehmigt werden. Wir empfehlen Ihnen vor der ersten Eingabe die Anleitung durchzulesen.
Lehrverträge für die Landwirtschaft (sog. Kettenlehrverträge) und Praktikumsverträge der schulisch organisierten Grundbildung müssen nach wie vor über den Postweg an Dienststelle Berufs-und Weiterbildung, Obergrundstrasse 2, 6002 Luzern eingereicht werden. Nutzen Sie für die Lehrverträge das offizielle Formular.
Aufgrund des Commitments der Verbundpartner, ist eine Eingabe und Genehmigung der Lehrverträge frühestens ab 1. September vor Lehrbeginn möglich.
Information für Lernende mit Aufenthaltsstatus S
Lehrbeginn vor Vollendung des 15. Altersjahres
Lernende, welche bei Lehrbeginn noch nicht 15 Jahre alt sind, benötigen eine Bewilligung der Dienststelle WAS Wirtschaft Arbeit Soziales. Dafür ist ein Arztzeugnis notwendig, welches bescheinigt, dass «der Gesundheitszustand des Jugendlichen die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und dass die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet» (Art. 9 Abs. 2 ArGV 5 – Jugendschutzverordnung).
Bevor ein solcher Lehrvertrag genehmigt werden kann, muss durch den Hausarzt der Lernenden Person ein entsprechendes Arztzeugnis ausgestellt werden. Dieses ist zusammen mit dem Lehrvertrag der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung einzureichen.
Für folgende Berufe muss kein Arztzeugnis eingereicht werden:
- Entwickler/-in Digitales Business EFZ
- Gebäudetechnikplaner/-in EFZ - alle Fachrichtungen
- Informatiker/-in EFZ - nur Applikationsentwicklung
- Kaufmann/-frau EFZ und Kaufmann/-frau EBA
- Konstrukteur/-in EFZ
- Metallbaukonstrukteur/-in EFZ
- Polygraf/-in EFZ - alle Fachrichtungen
- Zeichner/-in EFZ - alle Fachrichtungen