Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung
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Informationen für Lehrbetriebe

Informationen für Lehrbetriebe

  • Lehrbetrieb werden
    Um Lernende auszubilden, brauchen Sie eine Bildungsbewilligung. Laden Sie das Gesuch um Bildungsbewilligung herunter und reichen Sie es ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen an betrieblichebildung.dbw@lu.ch ein. Im Anschluss wird eine externe Fachperson die Voraussetzungen vor Ort überprüfen und mit Ihnen besprechen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Bildungsbewilligung.

    Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung der Bildungsbewilligung keine offenen Lehrstellen ausgeschrieben oder Lehrverträge genehmigt werden können.

    Nützliche Informationen und Links
    Bildungsverordnung & Bildungsplan
    Berufsfachschule & überbetriebliche Kurse
    Kurs für Berufsbildner
    Lexikon der Berufsbildung
    Wegweiser durch die Berufslehre
    Lehrbetriebsvignette
     
  • Portal Berufsbildung - Lehrbetrieb-Services

    Lehrbetriebe haben die Möglichkeit die gesamte Lehrvertragsadministration digital auf dem Portal Berufsbildung - Lehrbetrieb-Services (LBS) vorzunehmen.
    Hier geht's zum Portal: Portal Berufsbildung LBS

    Einige Prozesse wie zum Beispiel das Melden oder Mutieren von offenen Lehrstellen und Einsehen des Prüfungsanmeldestatus sind nur noch über das Portal Berufsbildung möglich. 

    Login-Daten
    Als neuer Lehrbetrieb erhalten Sie den Zugang zum Portal zusammen mit der Bildungsbewilligung.
    Sie bilden bereits aus, haben aber noch keine Login-Daten? Dann melden Sie sich bei uns per E-mail: portal-berufsbildung@lu.ch 

    Anleitungen & Erklärvideos 
    Handbuch Portal Berufsbildung komplett
    Anleitung Login und Benutzerverwaltung
    Anleitung LENA Mutationen vornehmen
    Anleitung Lehrvertragserfassung

    Trailer Portal Berufsbildung
    Erklärvideo LENA Mutationen
    Erklärvideo Lehrvertragserfassung
    Erklärvideo Lehrvertragsverlängerung

     
  • Portal Berufsbildende

    Als hauptverantwortliche/r Berufsbildner/in können Sie im Portal Berufsbildende die Daten Ihrer Lernenden einsehen und direkt auf das schulNetz der jeweiligen Berufsfachschule für die Einsicht von Noten und Absenzen abspringen.

    Wichtige Informationen

    • FAQ (Fragen/Antworten zum Portal Berufsbildende und schulNetz)
    • Handbuch (Detaillierte Anleitung zum Login-Prozess im Portal Berufsbildende)
  • Qualicarte

    Das Berufsbildungsgesetz BBG fordert die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung durch die Anbieter der Berufsbildung. Dazu gehören im dualen Berufsbildungssystem der Schweiz besonders Sie, als Lehrbetrieb. 

    Die Qualicarte ist ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Ausbildung. Mit Hilfe der Qualicarte wird das Optimierungspotential erkannt, um die Ausbildung laufend zu verbessern. 

    Mit der Qualicarte ist es Ihnen möglich: 
    - das Verbesserungspotenzial der eigenen Ausbildungsleistung zu erkennen 
    - die Ausbildungsqualität nachhaltig zu verbessern 
    - die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb zu steigern 
    - die Auswahl von Lernenden zu optimieren 
    - die Gefahr von Lehrabbrüchen zu minimieren 
    - sich selbst zu evaluieren 

     
  • Berufsbildner/in werden
    Die Ausbildung von Lernenden ist mit viel Engagement und Verantwortung verbunden. Zuständig für das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und für eine effiziente und gewinnbringende Ausbildung sind die Berufsbildner/innen.

    Fachliche Voraussetzungen
    Sie möchten Lernende ausbilden? Dann sind Sie verpflichtet den Kurs für Berufsbildende (40 Stunden) zu absolvieren. In bestimmten Berufen dürfen nur Lernende ausgebildet werden, wenn die Berufsbildenden die Berufs- oder Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) bestanden hat. Weitere Informationen zu den fachlichen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Bildungsverordnung.
     
    Kurs für Berufsbildende - KBB
    Der obligatorische Berufsbildnerkurs (40 Std.) befähigt Sie, als Berufsbildnerin oder Berufsbildner tätig zu sein und Lernende gezielt auszubilden sowie zu begleiten. Informieren Sie sich beim Weiterbildungszentrum des Kantons Luzern über die aktuellen Kursdaten. 
    Kursflyer 

    Einige Verbände bieten berufsspezifische Kurse an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Berufsverband.
     
    Sie verfügen über eine gleichwertige Ausbildung? Voll- oder Teildispensationen vom Besuch des Kurses werden durch unsere Mitarbeitenden erteilt. Dem Antrag um Dispensation sind detaillierte Unterlagen über die Vorbildung sowie eine Kopie der entsprechenden Kursausweise, Diplome etc. beizulegen.

    Meldung neue hauptverantwortliche Berufsbildende oder Wechsel der Ausbildungsverantwortung
    Alle hauptverantwortlichen Berufsbildenden sind in der Abteilung Betriebliche Bildung registriert. Wechsel von Berufsbildenden sind uns daher zwingend zu melden. Der Wechsel muss direkt im Portal Berufsbildung vorgenommen werden.
     

    Portal Berufsbildende
    Alle hauptverantwortliche Berufsbildende können im Portal Berufsbildner die Daten ihrer Lernenden einsehen und direkt auf das schulNetz der jeweiligen Berufsfachschule für die Einsicht von Noten und Absenzen abspringen.

    Alle Fragen werden im FAQ Portal Berufsbildende beantwortet.

  • Selektion von Lernenden

     

    Die Selektion von Lernenden als Schlüssel zum Erfolg!
    Eine Veranstaltung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

    Sie möchten erfolgreich selektionieren!
    Wir geben Ihnen gerne Antworten und Tipps zu Ihren Selektionsfragen:

    - Folgendes möchte ich verhindern: Auflösungen / Umwandlungen / QV nicht bestanden usw.
    - Auf was muss ich achten?
    - Stelle ich die richtigen Fragen?
    - Bin ich in Sachen Bewerbungsdossier auf dem aktuellen Stand?

    Aktuelle Veranstaltungsdaten:

    Dienstag, 23.05.2023, 17.00-18.30 Uhr
    Mittwoch, 20.09.2023, 19.00-20.30 Uhr
    Donnerstag, 26.10.2023, 17.00-18.30 Uhr

    Veranstaltungsort:

    Dienstelle Berufs- und Weiterbildung
    Betriebliche Bildung
    Obergrundstrasse 51
    6002 Luzern

    Hinweis: Bitte benützen Sie das Parkhaus Kesselturm, Himmelrich 3 oder Hirzenmatt. Die DBW verfügt über keine eigenen Parkmöglichkeiten.

    Zum Anmeldeformular

     

  • Lehrvertrag

    Jedes Lehrverhältnis muss mit einem Lehrvertrag abgeschlossen und durch unsere Mitarbeitenden geprüft und genehmigt werden.
    Sie können die Lehrverträge digital über das Portal Berufsbildung einreichen, wo sie online durch die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung genehmigt werden. Wir empfehlen Ihnen vor der ersten Eingabe die Anleitung durchzulesen.

    Kettenlehrverträge und Praktikumsverträge (SOG) müssen nach wie vor über den Postweg eingereicht werden. 

    Aufgrund des Commitments der Verbundpartner, ist eine Eingabe und Genehmigung der Lehrverträge frühestens ab 1. September vor Lehrbeginn möglich.

     

    Information für Lernende mit Aufenthaltsstatus S

     

    Lehrbeginn vor Vollendung des 15. Altersjahres

    Lernende, welche bei Lehrbeginn noch nicht 15 Jahre alt sind, benötigen eine Bewilligung der Dienststelle WAS Wirtschaft Arbeit Soziales. Dafür ist ein Arztzeugnis notwendig, welches bescheinigt, dass «der Gesundheitszustand des Jugendlichen die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und dass die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet» (Art. 9 Abs. 2 ArGV 5 – Jugendschutzverordnung).

    Bevor ein solcher Lehrvertrag genehmigt werden kann, muss durch den Hausarzt der Lernenden Person ein entsprechendes Arztzeugnis ausgestellt werden. Dieses ist zusammen mit dem Lehrvertrag der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung einzureichen.

    Für folgende Berufe muss kein Arztzeugnis eingereicht werden:

    • Gebäudetechnikplaner/-in EFZ - alle Fachrichtungen
    • Informatiker/-in EFZ - nur Applikationsentwicklung
    • Kaufmann/-frau EFZ und Kaufmann/-frau EBA
    • Konstrukteur/-in EFZ
    • Metallbaukonstrukteur/-in EFZ
    • Polygraf/-in EFZ - alle Fachrichtungen
    • Zeichner/-in EFZ - alle Fachrichtungen

     

     
  • Bildungsberichte und Semestergespräche
    Im Bildungsbericht halten Sie den aktuellen Stand der Ausbildung und des Lernerfolges Ihrer Lernenden fest. Mindestens einmal pro Semester wird der Bildungsbericht in Form eines strukturierten Gesprächs zwischen Ihnen als Berufsbildner/in und Ihren Lernenden besprochen. Der Bildungsbericht ist Pflicht. Die Besprechung dient zur Vereinbarung von Zielen, welche bis zum nächsten Semestergespräch oder der restlichen Ausbildungsdauer erreicht werden müssen. 

    Das berufsneutrale Formular finden Sie hier.
    Viele Verbände stellen berufsspezifische Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsverband.
     
  • Lerndokumentation
    Ihre Lernenden sind verpflichtet eine Lerndokumentation zu führen. Darin werden berufsspezifische Abläufe der Arbeiten, Erfahrungen im Lehrbetrieb sowie erworbene Fähigkeiten festgehalten. 
    Sie als Berufsbildner/in haben aufgrund der Lerndokumentation die Möglichkeit den Bildungsverlauf zu überprüfen sowie das Berufsinteresse und Engagement der Lernenden zu fördern.
    Die Lerndokumentation erhalten Sie direkt von Ihrem zuständigen Berufsverband.
     
  • Nachteilsausgleich NTA

    Lernende mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und Störungen wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder Angststörungen können einen Nachteilsausgleich für die Berufliche Grundbildung an allen drei Lernorten (Berufsfachschule, Betrieb, überbetriebliche Kurse) und für das Qualifikationsverfahren beantragen. 

    Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich" werden Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Es darf keine Bevorzugung behinderter Kandidaten entstehen. Dies heisst, dass ein gesprochener Nachteilsausgleich die erbrachte Leistung in Bezug auf den erlernten Beruf nicht verfälschen darf. Ein Nachteilsausgleich wird immer anhand einer konkreten Diagnose gesprochen und wird in jedem Fall einzeln und individuell entschieden.

    Das Gesuch um Nachteilsausgleich wird mit offiziellem Gesuchsformular inklusive Gutachten und entsprechenden Unterschriften an die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung gestellt.

    Während der Beruflichen Grundbildung

    • Das Gesuch hat im ersten Ausbildungsjahr zu erfolgen

     

    Für das Qualifikationsverfahren

    Das Gesuch muss bis spätestens 31. Oktober vor dem Qualifikationsverfahren eingereicht werden.

    • Ein schriftliches Gesuch um Nachteilsausgleich ist zwingend – auch wenn bereits ein Entscheid für die Berufliche Grundbildung besteht.
    • Wird die Eingabefrist für die Gesuchstellung verpasst, kann eine Bearbeitung resp. Berücksichtigung nicht mehr garantiert werden (die Detailplanungen der Chef-Experten sind üblicherweise abgeschlossen). Ausnahme: Gesuche aufgrund von nicht bekannten Ereignissen wie z.B. Unfall. In diesen Fällen ist das Gesuch schnellstmöglich zu stellen.

    Weitere Informationen sowie das Gesuch um Nachteilsausgleich finden Sie hier Merkblatt und Gesuch NTA

     

  • Rechte und Pflichten für den Lehrbetrieb
    Wegweiser durch die Berufslehre
    Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient Ihnen als praktische Orientierungshilfe während der Berufslehre. In einfachen Worten werden rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung erläutert. Der Wegweiser gibt so knapp wie möglich und so umfangreich wie nötig Antworten auf Fragen, die sich im Laufe einer Berufslehre stellen.

    Lexikon der Berufsbildung
    Das Lexikon ist das Referenzwerk für die Begriffswelt der Berufsbildung: Es enthält Stichwörter, die in kurzen und informativen Texten beschrieben werden. 

    Bildungsverordnungen
    In den Bildungsverordnungen sind alle gesetzlichen Grundlagen zum jeweiligen Beruf detailliert aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen die Verordnungen Ihres Berufes herunterzuladen und durchzulesen. Die Bildungsverordnungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erlassen.

    Merkblätter der Berufsbildung
    Zu ausgewählten Themen der Berufsbildung gibt es weiterführende Merkblätter. Sie sind auf die Praxis ausgerichtet, enthalten kompakte Informationen und zeigen weitere Handlungsmöglichkeiten auf. 
     
  • Auflösung des Lehrvertrages
    Die Auflösung eines Lehrvertrags ist zwar eine aussergewöhnliche, aber keineswegs hoffnungslose Situation. Eine Auflösung kann aus verschiedensten Ursachen entstehen.

    Für Sie als Lehrbetrieb, wie auch die Lernenden und ihre Eltern ergeben sich daraus viele Fragen, die möglichst vorher geklärt werden wollen.

    Aus diesem Grund sind die betrieblichen Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gerne bereit, an einem Auflösungsgespräch teilzunehmen – nicht als Vertreter einer der Parteien, sondern um zeitnah und wirkungsvoll den Prozess für alle Beteiligten fair und lösungsorientiert zu begleiten.

    Kontaktieren Sie im Falle einer Auflösung den/die für Ihren Beruf zuständige/n Ausbildungsberater/in frühzeitig.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

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