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Berufs- und Weiterbildung

Informationen für Lehrbetriebe

Lehrbetrieb werden

  • Lehrbetrieb werden

    Um Lernende auszubilden, brauchen Sie eine Bildungsbewilligung. Laden Sie das Gesuch um Bildungsbewilligung herunter und senden Sie es ausgefüllt und mit den nötigen Anhängen an: betrieblichebildung.dbw@lu.ch. Im Anschluss wird eine externe Fachperson die Voraussetzungen vor Ort überprüfen und mit Ihnen besprechen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Bildungsbewilligung.

    Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung der Bildungsbewilligung keine offenen Lehrstellen ausgeschrieben oder Lehrverträge genehmigt werden können.

    Nützliche Informationen und Links
    Bildungsverordnung & Bildungsplan
    Berufsfachschule & überbetriebliche Kurse
    Kurs für Berufsbildner
    Lexikon der Berufsbildung
    Wegweiser durch die Berufslehre
    Lehrbetriebsvignette
     
  • Berufsbildner/in werden

    Die Ausbildung von Lernenden ist mit viel Engagement und Verantwortung verbunden. Berufsbildende sind für das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und für eine effiziente und gewinnbringende Ausbildung zuständig.

    Fachliche Voraussetzungen
    Sie möchten Lernende ausbilden? Dann sind Sie verpflichtet den Kurs für Berufsbildende (40 h) zu absolvieren. In bestimmten Berufen ist zusätzlich eine Berufs- oder Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) nötig. Die fachlichen Voraussetzungen sind in der Bildungsverordnung einsehbar.
     
    Kurs für Berufsbildende - KBB
    Der obligatorische Berufsbildnerkurs (40 h) befähigt Berufsbildende die Lernenden gezielt auszubilden und zu begleiten. Hier finden Sie die aktuellen Kursdaten im Weiterbildungszentrum des Kantons Luzern.

    Einige Verbände bieten berufsspezifische Kurse an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Berufsverband.
     
    Sie verfügen über eine gleichwertige Ausbildung? Voll- oder Teildispensationen können durch die Abteilung Betriebliche Bildung erteilt werden. Senden Sie uns einen Antrag um Dispensation inklusive Kopien der relevanten Kursausweise/Diplome zu.

    Meldung neue hauptverantwortliche Berufsbildende oder Wechsel der Ausbildungsverantwortung
    Alle hauptverantwortlichen Berufsbildenden sind in der Abteilung Betriebliche Bildung registriert. Wechsel von Berufsbildenden sind uns zwingend zu melden. Der Wechsel muss direkt im Portal Berufsbildung vorgenommen werden.
    Portal Berufsbildung

    Alle hauptverantwortliche Berufsbildende können im Portal Berufsbildung die Daten ihrer Lernenden einsehen und direkt auf das schulNetz der jeweiligen Berufsfachschule für die Einsicht von Noten und Absenzen abspringen.

    Alle Fragen werden im FAQ Portal Berufsbildende beantwortet.


  • Qualicarte

    Das Berufsbildungsgesetz BBG fordert die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung. Dazu gehören im dualen Berufsbildungssystem der Schweiz besonders Sie als Lehrbetrieb. 

    Die Qualicarte ist ein Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Ausbildung. Nutzen Sie diese um:

    • das Verbesserungspotenzial der eigenen Ausbildungsleistung zu erkennen 
    • die Ausbildungsqualität nachhaltig zu verbessern 
    • die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb zu steigern 
    • die Auswahl von Lernenden zu optimieren 
    • die Gefahr von Lehrabbrüchen zu minimieren 
    • sich selbst zu evaluieren 
     
  • Rechte und Pflichten für den Lehrbetrieb

    Wegweiser durch die Berufslehre
    Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient Ihnen als praktische Orientierungshilfe während der Berufslehre. In einfachen Worten werden rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung erläutert. Der Wegweiser gibt so knapp wie möglich und so umfangreich wie nötig Antworten auf Fragen, die sich im Laufe einer Berufslehre stellen.

    Lexikon der Berufsbildung
    Das Lexikon ist das Referenzwerk für die Begriffswelt der Berufsbildung: Es enthält Stichwörter, die in kurzen Texten beschrieben werden. 

    Bildungsverordnungen
    In den Bildungsverordnungen sind alle gesetzlichen Grundlagen zum jeweiligen Beruf detailliert aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen die Verordnungen Ihres Berufes herunterzuladen und durchzulesen. Die Bildungsverordnungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erlassen.

    Merkblätter der Berufsbildung
    Zu ausgewählten Themen der Berufsbildung gibt es weiterführende Merkblätter. Sie sind auf die Praxis ausgerichtet und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf. 
     

Lehrvertrag

  • Veranstaltung Selektion von Lernenden

    Die Selektion von Lernenden als Schlüssel zum Erfolg!

    Eine Veranstaltung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

    Selektionieren Sie erfolgreich! Wir zeigen Ihnen worauf Sie dabei achten sollten.

    Mit der richtigen Selektion mindern wir Auflösungen, Umwandlungen, QV nicht bestanden usw.

    • Auf was muss ich achten?
    • Stelle ich die richtigen Fragen?
    • Bin ich in Sachen Bewerbungsdossier auf dem aktuellen Stand?
    Veranstaltungsort:
    Dienstelle Berufs- und Weiterbildung
    Betriebliche Bildung
    Obergrundstrasse 51
    6002 Luzern

    Hinweis: Bitte benützen Sie das Parkhaus Kesselturm, Himmelrich 3 oder Hirzenmatt. Die DBW verfügt über keine eigenen Parkmöglichkeiten.

    Zur kostenlosen Anmeldung

     

  • Lehrvertrag abschliessen

    Jedes Lehrverhältnis wird mit einem Lehrvertrag abgeschlossen und durch unsere Mitarbeitenden geprüft und genehmigt.

    Sie können Lehrverträge digital über das Portal Berufsbildung zur Genehmigung einreichen. Wir empfehlen Ihnen vor der ersten Eingabe die Anleitung durchzulesen.

    Lehrverträge für die Landwirtschaft (Kettenlehrverträge) und Praktikumsverträge der schulisch organisierten Grundbildung werden über den Postweg an die Dienststelle Berufs-und Weiterbildung, Obergrundstrasse 2, 6002 Luzern eingereicht . Nutzen Sie für die Lehrverträge das offizielle Formular.

    Aufgrund des Commitments der Verbundpartner ist eine Eingabe und Genehmigung der Lehrverträge frühestens ab 1. September vor Lehrbeginn möglich.

     

    Information für Lernende mit Aufenthaltsstatus S

     

    Lehrbeginn vor Vollendung des 15. Altersjahres

    Lernende, welche bei Lehrbeginn noch nicht 15 Jahre alt sind, benötigen eine Bewilligung der Dienststelle WAS Wirtschaft Arbeit Soziales. Dafür ist ein Arztzeugnis notwendig, welches bescheinigt, dass «der Gesundheitszustand des Jugendlichen die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und dass die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet» (Art. 9 Abs. 2 ArGV 5 – Jugendschutzverordnung).

    Bevor der Lehrvertrag genehmigt werden kann, muss durch den Hausarzt der Lernenden Person ein entsprechendes Arztzeugnis ausgestellt werden. Dieses wird als Anhang zum Lehrvertrag eingereicht.

    Für folgende Berufe muss kein Arztzeugnis eingereicht werden:

    • Entwickler/-in Digitales Business EFZ
    • Gebäudetechnikplaner/-in EFZ - alle Fachrichtungen
    • Informatiker/-in EFZ - nur Applikationsentwicklung
    • Kaufmann/-frau EFZ und Kaufmann/-frau EBA
    • Konstrukteur/-in EFZ
    • Metallbaukonstrukteur/-in EFZ
    • Polygraf/-in EFZ - alle Fachrichtungen
    • Zeichner/-in EFZ - alle Fachrichtungen

     

     
  • Lehrvertrag auflösen

    Eine Auflösung des Lehrvertrags kann verschiedene Gründe haben. Es handelt sich um eine aussergewöhnliche, aber keineswegs hoffnungslose Situation. 

    Bevor Sie eine Auflösung anstreben empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unseren Ausbildungsberatenden.

    So können wir Ihre Fragen als Lehrbetrieb, Lernende und gesetzliche Vertreter möglichst vorgängig beantworten.

    Betriebliche Ausbildungsberatende sind nie Vertreter einer der Parteien, sondern als neutrale Stelle an einem fairen und lösungsorientierten Vorgehen interessiert.

  • Portale Berufsbildung - Lehrbetrieb-Services und Berufsbildner-Services

    Die Online-Portale sind auf unterschiedliche Anspruchsgruppen zugeschnitten:

    • Portal Berufsbildung – Lehrbetriebs-Service
    • Portal Berufsbildende – Berufsbildner-Service

     

    1. Übersicht Portal Berufsbildung – Lehrbetriebs-Service

    Hier haben Luzerner Lehrbetriebe die Möglichkeit, die gesamte Lehrvertragsadministration digital vorzunehmen. Der Lehrbetrieb kann so selbstständig:

    • neue Lehrverträge erfassen,
    • bestehende Lehrverträge einsehen,
    • offene Lehrstellen bewirtschaften,
    • Wechsel der berufsbildenden Person melden,
    • Noten und Absenzen der Luzerner Berufsfachschule einsehen,
    • Prüfungsanmeldestatus einsehen,
    • und einiges mehr. 

    Login-Daten
    Als neuer Lehrbetrieb erhalten Sie den Zugang zum Portal zusammen mit der Bildungsbewilligung.
    Für Ihre Fragen rund um das Login (Passwort vergessen, Nummer für 2-Faktor-Authentizierung ändern, etc.) erhalten Sie auf unsere FAQ-Support-Seite eine Antwort > FAQ-Support.

    Zugang
    Hier geht's zum Portal Berufsbildung - Lehrbetriebs-Services: Portal Berufsbildung

    Support
    Für Ihre Fragen zum Login und Vorgehen im Portal finden Sie auf unsere FAQ-Support-Seite eine Antwort. Hier geht's zur FAQ-Support-Seite > FAQ-Support

    Anleitungen & Erklärvideos 
    Handbuch Portal Berufsbildung komplett
    Anleitung Login und Benutzerverwaltung
    Anleitung LENA Mutationen vornehmen
    Anleitung Lehrvertragserfassung

    Trailer Portal Berufsbildung
    Erklärvideo LENA Mutationen
    Erklärvideo Lehrvertragserfassung
    Erklärvideo Lehrvertragsverlängerung

     

    2. Übersicht Portal Berufsbildende – Berufsbildner-Service

    Hier können hauptverantwortliche Berufsbildende  die Daten Ihrer Lernenden einsehen und direkt auf das schulNetz der jeweiligen Berufsfachschule für die Einsicht von Noten und Absenzen abspringen.

    Login-Daten
    Als neue berufsbildende Person erhalten Sie Ihr Login vor dem Lehrstart Ihrer Lernenden.

    Zugang
    Hier geht's zum Portal Berufsbildung - Berufsbildner-Services: Portal Berufsbildende

    Support
    Für Ihre Fragen zum Login und Vorgehen im Portal finden Sie auf unsere FAQ-Support-Seite eine Antwort > FAQ-Support.

    Anleitungen
    FAQ (Fragen/Antworten zum Portal Berufsbildende und schulNetz)
    Handbuch (Detaillierte Anleitung zum Login-Prozess im Portal Berufsbildende)

     

     

Ausbildung im Lehrbetrieb

  • Gespräche und Termine

    Während der Lehrzeit - Übersicht verschaffen

    Wir empfehlen regelmässig einen Blick auf den Ablaufplan der Lehrzeit zu werfen. Dieses Hilfsmittel bietet einen Überblick über die Aufgaben und Termine in der Lehrzeit.

    Probezeitgespräch

    Kurz vor Ende der Probezeit reflektieren Berufsbildende und Lernende die letzten Monate. Ist der Start der Lehre gut verlaufen, so teilen Sie dies in einem Gespräch der lernenden Person mit. Dieses Gespräch dient dazu Lernende zu fördern und zu motivieren.

    Ist der Start mit «Nebengeräuschen» verlaufen, so ist eine Mitteilung an die lernende Person und gesetzliche Vertretung nötig. Eine Probezeitverlängerung kann vor Ablauf der Probezeit im Portal Berufsbildung eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung Probezeitverlängerung (ab Seite 30).

    Denken Sie daran, in diesem Fall eine Zielvereinbarung zu erstellen. Unten finden Sie Informationen zu den wesentlichen Bausteinen einer guten Zielvereinbarung.


    Semestergespräch und Bildungsbericht

    Mindestens einmal pro Semester muss ein Bildungsbericht erfolgen. In einem strukturierten Gespräch zwischen Berufsbildende und Lernende wird der aktuelle Stand der Ausbildung festgehalten. Es werden Ziele für die künftige Lehrzeit vereinbart.

    Hier finden Sie das berufsneutrale Formular. Einige Verbände stellen berufsspezifische Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsverband.

    Beurteilung der Situation nach Schulbericht

    Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

    Zielvereinbarungen

    Zielvereinbarungen und Standortbestimmungen sind immer ein gutes Hilfsmittel, um die aktuelle Situation zu erfassen und darauf aufbauend Ziele und Massnahmen zur Verbesserung in der Zukunft abzuleiten. Besonders zum Einsatz kommen Sie am Ende der Probezeit oder bei Herausforderungen mit den schulischen Leistungen oder Verhalten. Ein strukturiertes Vorgehen hilft an den richtigen Stellschrauben anzusetzen.

    Wesentlichen Bausteine einer guten Zielvereinbarung sind:
     
    Ausgangslage
    Beschreiben Sie die Situation und den Entwicklungsbedarf.
     
    Zielsetzung
    Beschreiben Sie, welche Erwartungen Sie haben. Als Hilfsmittel können Sie z. B. die Instrumente "SMART" oder "RUMBA" einsetzen.
     
    Massnahmen
    Was wird die lernende Person und der Lehrbetrieb künftig umsetzen. Setzten Sie realistische Fristen.
     
    Termin für Überprüfung der Zielvereinbarung
    Legen Sie fest, wann Sie die vereinbarten Ziele und Massnahmen beurteilen.
     
    Konsequenzen
    Legen Sie fest, was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden.
     
    Bestätigung der Vereinbarung
    Unterschreiben Sie zusammen mit der lernenden Person und der gesetzlichen Vertretung.

    Hier finden Sie eine Vorlage für die Ziel- und Massnahmenvereinbarung, welche Sie nutzen können.

     
  • Lerndokumentation

    Lernende sind verpflichtet eine Lerndokumentation zu führen. Darin werden berufsspezifische Abläufe, Erfahrungen im Lehrbetrieb sowie erworbene Fähigkeiten festgehalten. 
    Berufsbildende können anhand der Lerndokumentation den Bildungsverlauf überprüfen sowie das Berufsinteresse und Engagement fördern.
    Die Lerndokumentation werden durch die Berufsverbände zur Verfügung gestellt.
     
  • Nachteilsausgleich NTA

    Lernende mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und Störungen wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder Angststörungen können einen Nachteilsausgleich für die Berufliche Grundbildung an allen drei Lernorten (Berufsfachschule, Betrieb, überbetriebliche Kurse) und für das Qualifikationsverfahren beantragen. 

    Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich" werden Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Es darf keine Bevorzugung behinderter Kandidaten entstehen. Dies heisst, dass ein gesprochener Nachteilsausgleich die erbrachte Leistung in Bezug auf den erlernten Beruf nicht verfälschen darf. Ein Nachteilsausgleich wird immer anhand einer konkreten Diagnose gesprochen. Jeder Fall wird individuell beurteilt.

    Das Gesuchsformular wird inklusive Gutachten und entsprechenden Unterschriften an die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung gestellt.

    Während der Beruflichen Grundbildung

    • Das Gesuch hat im ersten Ausbildungsjahr zu erfolgen

     

    Für das Qualifikationsverfahren

    Das Gesuch muss bis spätestens 31. Oktober vor dem Qualifikationsverfahren eingereicht werden.

    • Ein schriftliches Gesuch um Nachteilsausgleich ist zwingend – auch wenn bereits ein Entscheid für die Berufliche Grundbildung besteht.
    • Wird die Eingabefrist für die Gesuchstellung verpasst, kann keine Bearbeitung resp. Berücksichtigung mehr garantiert werden (die Detailplanungen der Chef-Experten sind üblicherweise abgeschlossen). Ausnahme: Gesuche aufgrund von nicht bekannten Ereignissen wie z.B. Unfall. In diesen Fällen ist das Gesuch schnellstmöglich zu stellen.

     

Abschluss der Ausbildung

  • Qualifikationsverfahren

    Das Qualifikationsverfahren bewertet die erforderlichen Kompetenzen gemäss der Bildungsverordnung für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse EFZ und EBA.

    Alle Informationen rund um das Qualifikationsverfahren finden Sie unter www.qv.lu.ch

Beratung und Unterstützung

  • Ausbildungsberatende

    Die Mitarbeitenden der Betrieblichen Bildung stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um die Berufsbildung zur Verfügung.

    Die für Ihren Beruf zuständige Beratungsperson und Sachbearbeitung finden Sie hier.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern