Die Ausbildung von Lernenden ist mit viel Engagement und Verantwortung verbunden. Zuständig für das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und für eine effiziente und gewinnbringende Ausbildung sind die Berufsbildner/innen.
Fachliche Voraussetzungen
Sie möchten Lernende ausbilden? Dann sind Sie verpflichtet den Kurs für Berufsbildende (40 Stunden) zu absolvieren. In bestimmten Berufen dürfen nur Lernende ausgebildet werden, wenn die Berufsbildenden die Berufs- oder Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) bestanden hat. Weitere Informationen zu den fachlichen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Bildungsverordnung.
Kurs für Berufsbildende - KBB
Der obligatorische Berufsbildnerkurs (40 Std.) befähigt Sie, als Berufsbildnerin oder Berufsbildner tätig zu sein und Lernende gezielt auszubilden sowie zu begleiten. Informieren Sie sich beim Weiterbildungszentrum des Kantons Luzern über die aktuellen Kursdaten.
Kursflyer
Einige Verbände bieten berufsspezifische Kurse an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Berufsverband.
Sie verfügen über eine gleichwertige Ausbildung? Voll- oder Teildispensationen vom Besuch des Kurses werden durch unsere Mitarbeitenden erteilt. Dem
Antrag um Dispensation sind detaillierte Unterlagen über die Vorbildung sowie eine Kopie der entsprechenden Kursausweise, Diplome etc. beizulegen.
Meldung neue hauptverantwortliche Berufsbildende oder Wechsel der Ausbildungsverantwortung
Alle hauptverantwortlichen Berufsbildenden sind in der Abteilung Betriebliche Bildung registriert. Wechsel von Berufsbildenden sind uns daher zwingend zu melden. Der Wechsel muss direkt im
Portal Berufsbildung vorgenommen werden.
Portal Berufsbildende
Alle hauptverantwortliche Berufsbildende können im Portal Berufsbildner die Daten ihrer Lernenden einsehen und direkt auf das schulNetz der jeweiligen Berufsfachschule für die Einsicht von Noten und Absenzen abspringen.
Alle Fragen werden im FAQ Portal Berufsbildende beantwortet.