Änderungen Mobilitätsprojekte ab Schuljahr 2025/26
Gemäss Beschluss der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung des Kantons Luzern vom 11. März 2025 gilt das Mobilitätsprojekt des Wahlpflichtbereiches ab dem Schuljahr 2025/26 an den kaufmännischen Schulen der betrieblich organisierten Grundbildung als obligatorische schulische Selbstlernphase ausserhalb der Berufsfachschule und zählt somit zum schulischen Angebot. Für die Durchführung einer entsprechenden dreiwöchigen Mobilität ist daher kein betrieblicher Ferienbezug durch die KV-Lernenden nötig.
Mobilität wird in der kaufmännischen Grundbildung grossgeschrieben und zielt primär auf die Sprachförderung ab. Nebst dem Unterricht in Englisch und Französisch wird den Lernenden empfohlen, während ihrer Ausbildung die deutsche Sprachgrenze zu überwinden und ein individuelles Mobilitätsprojekt in einem fremdsprachigen Gebiet zu absolvieren. Dies kann ein Sprachaufenthalt oder ein Auslandspraktikum sein. Da Individualität in der neuen kaufmännischen Grundbildung grossgeschrieben und Eigenverantwortung gefördert wird, verzichten wir auf Pauschalangebote, die die durch das BBZW organisiert werden. Das individuelle Mobilitätsprojekt wird somit von den Lernenden selbständig geplant und organisiert.
Zum Schlagwort der Individualität gehört auch dazu, dass die Lernenden eigene Recherchen durchführen und sich über unterschiedliche Angebotstypen, Destinationen und Anbieter schlau machen. Im WPB2 ist dies im Rahmen des Regelunterrichts abgedeckt, die Lernenden im WPB1 werden hier zur Eigenverantwortung animiert. Betreut werden die Lernenden jedoch in beiden WPB: die jeweilige Lehrperson steht als Ansprechpartner zur Verfügung und kann so bei Entscheidungen unterstützen, Ideen der Lernenden auf ihre Machbarkeit überprüfen oder durch gezielte Gespräche die Bedürfnisse der Lernenden erfragen.
Factsheet - Mobilitätsprojekt
Factsheet - Mobilitätsprojekt ab Schuljahr 2025/26