Änderungen Mobilitätsprojekte ab Schuljahr 2025/26
Gemäss Beschluss der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung des Kantons Luzern vom 11. März 2025 gilt das Mobilitätsprojekt des Wahlpflichtbereiches ab dem Schuljahr 2025/26 an den kaufmännischen Schulen der betrieblich organisierten Grundbildung als obligatorische schulische Selbstlernphase ausserhalb der Berufsfachschule und zählt somit zum schulischen Angebot. Für die Durchführung einer entsprechenden dreiwöchigen Mobilität ist daher kein betrieblicher Ferienbezug durch die KV-Lernenden nötig.
Mobilität wird in der kaufmännischen Grundbildung grossgeschrieben und zielt primär auf die Sprachförderung ab. Nebst dem Unterricht in Englisch und Französisch wird den Lernenden empfohlen, während ihrer Ausbildung die deutsche Sprachgrenze zu überwinden und ein individuelles Mobilitätsprojekt in einem fremdsprachigen Gebiet zu absolvieren. Dies kann ein Sprachaufenthalt oder ein Auslandspraktikum sein. Da Individualität in der neuen kaufmännischen Grundbildung grossgeschrieben und Eigenverantwortung gefördert wird, verzichten wir auf Pauschalangebote, die die durch das BBZW organisiert werden. Das individuelle Mobilitätsprojekt wird somit von den Lernenden selbständig geplant und organisiert.
Zum Schlagwort der Individualität gehört auch dazu, dass die Lernenden eigene Recherchen durchführen und sich über unterschiedliche Angebotstypen, Destinationen und Anbieter schlau machen. Bei Fragen und Problemen stehen den Lernenden die Fachbereichsleitung und die Sprachlehrpersonen beratend zur Seite.
Der Zeitpunkt des Mobilitätsprojektes ist frei wählbar. Seitens BBZW empfehlen wir für Englisch die Osterferien im 2. Lehrjahr und für Französisch die Osterferien im 3. Lehrjahr als Zeitfenster, also jeweils in den Ferien unmittelbar vor den bevorstehenden Abschlussprüfungen. Während diesen beiden Zeitfenstern bieten unsere Partnerorganisationen massgeschneiderte Angebote für einen «klassischen» Sprachaufenthalt an.