Voraussetzungen
Voraussetzung für den Eintritt in die Berufsmaturität nach der Lehre (berufsbegleitend oder Vollzeit) ist ein Lehrabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie das Bestehen des Aufnahmeverfahrens. Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst muss zusätzlich ein gestalterisches Aufnahmeverfahren bestanden werden.
Aufnahmeverfahren
In der Regel absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton. Falls der Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern liegt, so gelten die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons. Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern bestehen folgende Möglichkeiten:
Prüfungsfreie Zulassung - direkt nach der Lehre
Bei Lernenden, welche die Berufsmaturität direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, wird eine «Zulassungsnote BM 2» berechnet. Diese basiert auf den Semesterzeugnisnoten der Berufsfachschule vom ersten bis zum zweitletzten Semester, welche für das Qualifikationsverfahren relevant sind. Bei EFZ-Lernenden von Luzerner Berufsfachschulen wird die «Durchschnittsnote Zulassung Berufsmaturität» im zweitletzten Semesterzeugnis ausgewiesen. Liegt diese Note bei einer 5,0 oder höher, ist eine prüfungsfreie Zulassung möglich. Wer diesen Wert nicht erreicht, gilt automatisch angemeldet für die Aufnahmeprüfung.
Prüfungsfreie Zulassung - 1 Jahr nach Lehrabschluss
Eine prüfungsfreie Aufnahme ist möglich, wenn Sie im letzten Kalenderjahr vor dem Eintritt in die Berufsmaturitätsschule das EFZ mit einem Notenschnitt von mindestens 5,0 erlangt haben.
Prüfungsfreie Zulassung – Kauffrau/Kaufmann EFZ Profil E
Für Lernende des Berufs Kauffrau/Kaufmann EFZ E-Profil, welche nach der Lehre die BM Wirtschaft und Dienstleistungen absolvieren möchten, gelten auslaufend gesonderte Bestimmungen. Auf der Homepage des KV Luzerns finden Sie die detaillierten Angaben.
Absolvieren der Aufnahmeprüfung
Wer die Bedingungen für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung ab. Wenn die prüfungsfreie Aufnahme nicht möglich ist, erhalten Sie nach der Anmeldung automatisch das Aufgebot zur Anmeldeprüfung. Die bestandene Aufnahmeprüfung hat ein Jahr Gültigkeit und berechtigt Sie zum Eintritt in die Berufsmaturität im selben und darauffolgenden Jahr. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung
Interessierte mit Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern
Sie sind nicht im Kanton Luzern wohnhaft? Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren für Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz finden Sie hier.