Erwerbsobstbau

Der moderne Obstbau liefert dem Betrieb ein beachtliches Zusatzeinkommen. Er wird mehrheitlich von Familienbetrieben als zusätzlicher Betriebszweig mit hoher Wertschöpfung bewirtschaftet.

 

Unsere Aufgaben umfassen:

  • Aufarbeitung, Kommunikation und Beratung zu Anforderungen aus dem Vollzug, insbesondere aus dem Pflanzenschutz
  • Erhebung statistischer Daten wie Anbaufläche, Erntequalität, provisorische Erntemenge
  • Überwachung der Kulturen auf Schädlinge und Krankheiten sowie Prognose- und Warndienst
  • Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten und Schädlinge
  • Erteilung und Koordination von Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die im ÖLN nicht zugelassen sind
  • Umsetzung des Absenkpfades PSM (z.B. kostenlose einzelbetriebliche Beratung zu Befüll- und Waschplätzen, Kantonaler Absenkpfad PSM mit Fördermassnahmen)

 

Wir begleiten Obstproduzent/innen:

  • bei der Planung von Obstkulturen
  • bei der Produktionstechnik und beim Pflanzenschutz
  • bei betriebswirtschaftlichen Fragen
  • bei raumplanerischen Fragestellungen (z.B. Witterungsschutz, Kühllagerbauten, Speziallandwirtschaftszone)
  • durch Grund- und Weiterbildungskurse im Kern- und Steinobstbau
  • bei Schatzungen und Expertisen


SVV Robuste Kernobstsorten

Ab dem 1. Januar 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Stein- und Kernobstsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt werden (Kreisschreiben 2023/03 Robuste Apfelsorten). Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von robusten Apfelsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Gemäss Anhang 6 Ziffer 3.2.2 Buchstabe f SVV bestimmt das BLW die finanzhilfeberechtigten Sorten und aktualisiert diese Liste laufend.

Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen mit einer minimalen Betriebsgrösse von 1.0 SAK (Art. 6 SVV)  können ein Gesuch um Finanzhilfen an die kantonalen Behörden für Strukturverbesserungen richten.  Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 25 Aren. Sie kann sich auch aus Teilflächen zusammensetzen und ist innert drei Jahren zu bepflanzen. Wir empfehlen, den Pflanzentscheid vor allem aufgrund Ihrer erwarteten Absatzmöglichkeiten, der Freude an der Sorte, Erfahrungswerten, etc. zu treffen.

Wichtig: Beiträge werden nur bezahlt, wenn der gesamte Gesuchsprozess vor der Pflanzung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Folgende projektbezogene Unterlagen sind notwendig:

  •  Offerte für die Bäume
  •  Pflanzplan inkl. Berechnung der Nettofläche (Anzahl Bäume x Reihenabstand x Baumabstand)
  •  Rechnung für die Bäume (spätestens mit dem Zahlungsgesuch einreichen)

 

Infoletter Obstbau

Der Infoletter Obstbau mit wichtigen Informationen zu Pflanzenschutz und Kulturführung in Kern- und Steinobst erscheint von ca. März bis September im 7- bis 14-Tagesrhythmus via Mail. Kosten: 80 CHF pro Jahr

Infoletter abonnieren

 

AZO Pflanzenschutz- und Obstbautagung 2025

Die Unterlagen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten (AZO) stehen hier zur Verfügung:

Zentralschweizer Pflanzenschutz- und Obstbautagung 2025

 

Kontakt

Adrian Seeholzer
BBZN Hohenrain
041 228 30 81
079 757 30 19

E-Mail

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail