Weinbau

Der Weinbau gehört zu den am stärksten wachsenden Agrarbereichen des Kantons Luzern. Innert 20 Jahren wuchs die Weinanbaufläche um 40 ha auf heute über 70 ha. Die Klimaverhältnisse der letzten Jahre wirkten sich positiv auf den Weinbau aus.

Rund 50 Erwerbswinzer bauen 50 verschiedene Rebsorten an und produzieren über 300 verschiedene Weine. Der Anteil der weissen Sorten ist leicht höher als jener der roten Sorten, der Anteil pilzwiderstandsfähiger Sorten (PIWI) ist mit 30% in keinem anderen Rebbaukanton so hoch.

Der Luzerner Weinbau teilt sich auf in vier Regionen:

  • Wiggertal
  • Sempachersee/Surental
  • Seetal
  • Vierwaldstättersee

Im Jahre 2005 wurde die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern) eingeführt. Einen Verschnitt gibt es nicht.

Der gesetzliche Bereich fällt unter die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und wird durch uns in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Zug gemeinsam umgesetzt:

  • Pflanzbewilligung
  • Mengenbegrenzung
  • Mindestzuckergehalte
  • Kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC)
  • Überwachen der Kulturen auf Schädlinge und Krankheiten sowie Prognose- und Warndienst in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Agroscope
  • Erteilen von Sonderbewilligungen für ÖLN (Vinatura)
  • Weinwettbewerb «Beste Zentralschweizer Weine»

Im selben Perimeter begleiten wir den Weinproduzenten bei:

  • der Anbauplanung
  • der Markteinführung und der Weinsensorik
  • den betriebswirtschaftlichen und strukturellen Fragen
  • Pflanzenschutzmassnahmen
  • Schatzungen und Expertisen   

 


SVV Robuste Rebsorten

Ab dem 1. Januar 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt werden. Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Gemäss Anhang 6 Ziffer 3.2.2 Buchstabe f SVV bestimmt das BLW die finanzhilfeberechtigten Sorten und aktualisiert diese laufend.

Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen mit einer minimalen Betriebsgrösse von 1.0 SAK (Art. 6 SVV) können ein Gesuch um Finanzhilfen an die kantonalen Behörden für Strukturverbesserungen richten. Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 25 Aren. Sie kann sich auch aus Teilflächen zusammensetzen und ist innert zwei Jahren zu bepflanzen.

Folgende projektbezogene Unterlagen sind notwendig:

- Offerte bzw. Bestellung des Pflanzguts

- Pflanzplan inkl. Berechnung der Fläche nach Artikel 1 der Weinverordnung (SR 916.140)

- Pflanzenpass (muss erst mit dem Zahlungsgesuch eingereicht werden)

Gesuchsformular Robuste Rebsorten

Winzerinfo

Über die aktuelle Situation und Pflanzenschutz-Massnahmen orientieren wir Sie während der Vegetationsperiode regelmässig mit dem Winzerinfo. Das Winzerinfo erscheint von März bis Oktober alle 14 Tage. 

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Kontakt

Beat Felder

Beat Felder
BBZN Hohenrain
041 228 30 99
E-Mail

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