Weinbau

Aktuell: Rückblick Tagung Zukunftsweine am BBZN Hohenrain vom 06./07.03.2025

Am 6. und 7. März 2025 fand die internationale Tagung Zukunftsreben und Zukunftsweine statt. Winzerinnen, Winzer und Fachleute aus der Schweiz, aus Deutschland und Österreich haben sich am BBZN in Hohenrain getroffen und sich über nachhaltige Weinproduktion, Zukunftsweine und Zukunftsreben ausgetauscht. Die Tagung fand in den Medien ausserordentliche Beachtung: 

Luzerner Zeitung: Weinregion Zentralschweiz - So könnte die Zukunft aussehen (10.03.2025)
Bauernzeitung: Für Weinbau braucht es Herzblut (28.02.2025)
Tele1: Entwicklung des Weinbaus in der Zentralschweiz (06.03.2025)
Regionaljournal Zentralschweiz (ab 6:05): Wie haben Sie's mit dem Klimawandel, Beat Felder? (09.03.2025)
 
Beat Felder, Fachperson Weinbau am BBZN und Rebbaukommissär, hat die Tagung geleitet. In seinem Referat “Das kleine Weinwunder” hat er aufgezeigt, wie die Zentralschweiz Spitzenreiter im Anbau von pilzwiderstandsfähigen Reben (PIWI) wurde. Diese Reben lassen den Einsatz von Fungiziden und Pestiziden reduzieren. 

Beat, herzlichen Glückwunsch zur gelungenen und erfolgreichen Tagung und herzlichen Dank für deinen grossartigen Einsatz!


Der Weinbau gehört zu den am stärksten wachsenden Agrarbereichen des Kantons Luzern. Innert 20 Jahren wuchs die Weinanbaufläche um 60 ha auf heute über 100 ha. Die Klimaverhältnisse der letzten Jahre wirkten sich grösstenteils positiv auf den Weinbau aus.

Rund 60 Erwerbswinzer bauen 60 verschiedene Rebsorten an. Der Anteil der weissen Sorten ist leicht höher als jener der roten Sorten, der Anteil pilzwiderstandsfähiger Sorten (PIWI) ist mit über 40 % in keinem anderen Rebbaukanton so hoch.

Der Luzerner Weinbau teilt sich auf in vier Regionen:

  • Wiggertal
  • Sempachersee/Surental
  • Seetal
  • Vierwaldstättersee

Im Jahre 2005 wurde die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern) eingeführt.

Unsere Aufgaben umfassen:

Der gesetzliche Bereich fällt unter die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und wird durch uns in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Zug gemeinsam umgesetzt

  • Aufarbeitung, Kommunikation und Beratung zu Anforderungen aus dem Vollzug, insbesondere aus dem Pflanzenschutz

  • Erteilung von Pflanzbewilligungen
  • Durchführung der Traubenkontrolle nach Weinklasse inkl. Mengenbegrenzung, Mindestzuckergehalte und Lagenbezeichnung
  • Administration der kontrollierten Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern)
  • Überwachung der Kulturen auf Schädlinge und Krankheiten sowie Prognose- und Warndienst in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Agroscope
  • Erteilung von Sonderbewilligungen für ÖLN
  • Organisation des Weinwettbewerbes «Beste Zentralschweizer Weine»
  • Umsetzung des Absenkpfades PSM (z.B. kostenlose einzelbetriebliche Beratung zu Befüll- und Waschplätzen, Kantonaler Absenkpfad PSM mit Fördermassnahmen)

Wir begleiten Weinproduzenten/innen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Zug:

  • bei der Anbauplanung
  • bei der Markteinführung und der Weinsensorik
  • bei betriebswirtschaftlichen und strukturellen Fragen
  • bei Pflanzenschutzmassnahmen
  • bei Schatzungen und Expertisen


SVV Robuste Rebsorten

Ab dem 1. Januar 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt werden (Kreisschreiben 2024/03 Robuste Rebsorten). Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Gemäss Anhang 6 Ziffer 3.2.2 Buchstabe f SVV bestimmt das BLW die finanzhilfeberechtigten Sorten und aktualisiert diese laufend.

Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen mit einer minimalen Betriebsgrösse von 1.0 SAK (Art. 6 SVV) können ein Gesuch um Finanzhilfen an die kantonalen Behörden für Strukturverbesserungen richten. Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 25 Aren. Sie kann sich auch aus Teilflächen zusammensetzen und ist innert zwei Jahren zu bepflanzen.

Wichtig: Beiträge werden nur bezahlt, wenn der gesamte Gesuchsprozess vor der Pflanzung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Folgende projektbezogene Unterlagen sind notwendig:

- Offerte bzw. Bestellung des Pflanzguts

- Pflanzplan inkl. Berechnung der Fläche nach Artikel 1 der Weinverordnung (SR 916.140)

- Pflanzenpass (muss erst mit dem Zahlungsgesuch eingereicht werden)

Gesuchsformular Robuste Rebsorten

Winzerinfo

Über die aktuelle Situation und Pflanzenschutz-Massnahmen orientieren wir Sie während der Vegetationsperiode regelmässig mit dem Winzerinfo. Das Winzerinfo erscheint von März bis Oktober alle 14 Tage. 

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Kontakt

Beat Felder

Beat Felder
BBZN Hohenrain
041 228 30 99
E-Mail

Nicole Theiler
BBZN Hohenrain
041 228 30 51

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