Weinbau

Der Weinbau gehört zu den am stärksten wachsenden Agrarbereichen des Kantons Luzern. In den letzten 10 Jahren wuchs die Weinanbaufläche um 40 Hektaren auf heute über 90 Hektaren. Rund 90 Erwerbswinzerinnen und -Winzer bauen über 60 verschiedene Rebsorten an.  Der Anteil der weissen Sorten ist leicht höher als jener der roten Sorten. Durch die Klimaveränderung verlagert sich die Weinproduktion in den Alpenraum und in den Norden, wovon die Region Zentralschweiz profitiert. Mit über 40 % pilzwiderstandsfähigen (PiWi) Rebsorten hat der Kanton Luzern den höchsten Anteil an Piwi-Sorten und ist dadurch im Bereich Pflanzenschutz der nachhaltigste Weinbaukanton der Schweiz.

Seit der Einführung der kontrollierten Ursprungsbezeichnung (AOC) im Jahre 2005 bestehen im Kanton Luzern vier AOC-Weinregionen:

  • Seetal
  • Sempachersee/Surental
  • Vierwaldstättersee
  • Wiggertal

Unsere Aufgaben umfassen:

Der gesetzliche Bereich fällt unter die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und wird durch uns in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Zug gemeinsam umgesetzt.

  • Aufarbeitung, Kommunikation und Beratung zu Anforderungen aus dem Vollzug, insbesondere aus dem Pflanzenschutz
  • Erteilung von Pflanzbewilligungen
  • Durchführung der Traubenkontrolle nach Weinklasse inkl. Mengenbegrenzung, Mindestzuckergehalte und Lagenbezeichnung
  • Administration der kontrollierten Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern)
  • Überwachung der Kulturen auf Schädlinge und Krankheiten sowie Prognose- und Warndienst in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Agroscope
  • Erteilung von Sonderbewilligungen für ÖLN
  • Organisation des Weinwettbewerbes «Beste Zentralschweizer Weine»
  • Umsetzung des Absenkpfades PSM (z.B. kostenlose einzelbetriebliche Beratung zu Befüll- und Waschplätzen, Kantonaler Absenkpfad PSM mit Fördermassnahmen)

Wir begleiten Weinproduzenten/innen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Zug:

  • bei der Anbauplanung
  • bei der Markteinführung und der Weinsensorik
  • bei betriebswirtschaftlichen und strukturellen Fragen
  • bei Pflanzenschutzmassnahmen
  • bei Schatzungen und Expertisen

Winzerinfo

Über die aktuelle Situation und Pflanzenschutz-Massnahmen orientieren wir Sie während der Vegetationsperiode regelmässig mit dem Winzerinfo. Das Winzerinfo erscheint von März bis Oktober alle 14 Tage. 

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SVV Robuste Rebsorten

Ab dem 1. Januar 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt werden (Kreisschreiben 2024/03 Robuste Rebsorten). Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Gemäss Anhang 6 Ziffer 3.2.2 Buchstabe f SVV bestimmt das BLW die finanzhilfeberechtigten Sorten und aktualisiert diese laufend.

Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen mit einer minimalen Betriebsgrösse von 1.0 SAK (Art. 6 SVV) können ein Gesuch um Finanzhilfen an die kantonalen Behörden für Strukturverbesserungen richten. Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 25 Aren. Sie kann sich auch aus Teilflächen zusammensetzen und ist innert zwei Jahren zu bepflanzen.

Wichtig: Beiträge werden nur bezahlt, wenn der gesamte Gesuchsprozess vor der Pflanzung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Folgende projektbezogene Unterlagen sind notwendig:

  • Offerte bzw. Bestellung des Pflanzguts
  • Pflanzplan inkl. Berechnung der Fläche nach Artikel 1 der Weinverordnung (SR 916.140)
  • Pflanzenpass (muss erst mit dem Zahlungsgesuch eingereicht werden)

Kontakt

Nicole Theiler
BBZN Hohenrain
041 228 30 51

E-Mail