Inhalt
Kursziele
Die Ziele und Inhalte des Kurses orientieren sich an den Anforderungen, die durch die Direktzahlungsverordnung an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gestellt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen
- ... wenden die wichtigsten Produktionstechniken nach dem Standard des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) oder des Biolandbaus an.
- ... halten und pflegen Nutztiere artgerecht und führen die Tierproduktion nach dem Standard des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) oder des Biolandbaus korrekt aus.
- ... setzen die Bestimmungen und Empfehlungen über die Unfallprävention, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf dem Betrieb um.
- ... wenden die Dokumente betreffend ÖLN oder BIO korrekt an.
Inhaltliche Schwerpunkte
Pflanzenbau: Bodenkunde, Bodenbearbeitung, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung sowie Spezialkulturen, Bewirtschaftung von Öko- und Vernetzungsflächen, Biodiversität
Tierhaltung: Haltung (inkl. BTS und RAUS), Fütterung und Gesunderhaltung von Nutztieren
Mechanisierung und Anlagen: Wahl und Anwendung von Maschinen und Geräten, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Bauen
Agrarpolitik, landwirtschaftliche Gesetzgebung, betriebswirtschaftliche Begriffe
Unterricht
Der Unterricht findet jeweils montags von 08.00 - 17.00 Uhr statt und umfasst 280 Lektionen (35 Tage à 8 Lektionen). Die Kurs wechselt zwischen den BBZN Standorten Hohenrain und Schüpfheim.
Programm Direktzahlungskurs 2024-25 (Version vom 16.08.2024)
Anforderungen
Adressaten des Kurses
Der Kurs richtet sich an Personen, welche über einen anerkannten, nicht landwirtschaftlichen Berufsabschluss (EFZ, EBA, Matura) verfügen und in absehbarer Zeit einen Landwirtschaftsbetrieb übernehmen wollen oder bereits übernommen haben und nun Direktzahlungen des Bundes beantragen möchten. Die Personen sind wohnhaft, oder der zu übernehmende Betrieb liegt, in den Zentralschweizer Kantonen Luzern, Ob-/Nidwalden, Uri, Schwyz und Zug.
Achtung: Für den Kurs besteht eine längere Warteliste.
Qualifikationsverfahren
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer das Mindestalter von 28 Jahren im Prüfungsjahr erreicht, die erforderliche landwirtschaftliche Berufspraxis von mindestens 1 Jahr (48 Wochen à 55 Stunden = 2640 Stunden) auf einem direktzahlungsberechtigten Betrieb belegen und mindestens 80% Kurspräsenz nachweisen kann. Der Entscheid über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abschlussprüfung wird von der OdA AgriAliForm getroffen.
Abschlussprüfung
Teilprüfung 1: schriftliche Prüfung zu den Themen: Umwelt- und Tierschutz, Ökologie / Biodiversität, Pachtrecht / Bodenrecht
Teilprüfung 2: schriftliche Arbeit zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und Fachgespräch auf dem Betrieb zur Überprüfung der produktionstechnischen Kenntnisse; als Grundlage für das Fachgespräch dient die vorgängig eingereichte, schriftliche Arbeit.