Am 1. Januar 2020 wurde in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht eingeführt, welches die Überwachung und Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO) regelt. Diese werden neu in vier Hauptkategorien unterteilt:
- Quarantäneorganismen sind bgSO von potenzieller wirtschaftlicher Bedeutung, die in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten. Für sie gilt eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht.
- «Schutzgebiet-Quarantäneorganismen» sind bgSO, die in der Schweiz verbreitet sind, in bestimmten Gebieten jedoch noch nicht auftreten und dort ein hohes Schadpotenzial aufweisen. Sie besitzen nur in den für sie ausgeschiedenen Schutzgebieten den Status eines Quarantäneorganismus, nicht aber in der übrigen Schweiz.
- Als «potenzielle Quarantäneorganismen» werden neu auftretende Schadorganismen bezeichnet, für die vorübergehende Massnahmen ergriffen werden, bis abgeklärt ist, ob sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus erfüllen.
- «Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen» sind bgSO, die in der Schweiz weitverbreitet sind und hauptsächlich über spezifische, zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden.
Was tun, wenn Sie einen möglichen Quarantäneorganismus oder andere gefährliche Schadorganismen entdecken?
Das entsprechende Meldeformular ausfüllen und an die zuständige Organisation zustellen.