Anwendungsverbot - Pflanzenschutzmittel mit besonderem Risikopotential
Folgende Wirkstoffe dürfen ab 2023 im ÖLN nicht mehr eingesetzt werden:
Insektizide (Gruppe der Pyrethroide)
- alpha-Cypermethrin
- Cypermethrin
- Deltamethrin
- Etofenprox
- lambda-Cyhalothrin
Herbizide
- Dimethachlor (Brasan Trio, Colzor Trio, GAlipan 3)
- Metazachlor (Butisan S, Devrinol Plus u.w.)
- Nicosulfuron (Dasul Extra, Elumis, Hector Max u. w.)
- S-Metolachlor (Dual Gold, Lumax, Calado, Deluge u. w.)
- Terbuthylazine (Gardo Gold, Aspect, Spectrum Godl, SucessorT u. w.)
Von diesem Anwendungsverbot sind Wirkstoffe ausgenommen, bei denen kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotential möglich ist. Diese Anwendungen sind jedoch nur möglich wenn:
- eine kantonale Sonderbewilligung eingeholt wird
- das BLW diese Indikation (Kultur/Schaderreger) in der DZV festgelegt hat
Winterbehandlungsverbot - Vorauflauf im Getreide
Neu gilt das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel im Acker- und Feldbau ab dem 15. November bis zum 15. Februar statt wie bisher ab dem 1. November bis zum 15. Februar (Regelung tritt ab Herbst 2023 in Kraft).
Das Verbot, Vorauflauf-Herbizide nach dem 10. Oktober einzusetzen, wurde aufgehoben, da die meisten Herbizide sowohl im Vorauflauf als auch im Nachauflauf einsetzbar sind (Regelung tritt ab Herbst 2023 in Kraft).
Verminderung von Abdrift beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Ab 2023 muss bei
jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz (inkl. Biolandbau) die Abdrift um mindestens 1 Punkt reduziert werden. In den meisten Fällen kann dies am einfachsten mit dem Einsatz von Injektordüsen in Kombination mit angepasstem Druck umgesetzt werden.
Massnahmen sind in den AGRIDEA-Merkblätter "Reduktion der Drift und Abschwemmung" zu entnehmen.
***unterschiedliche Massnahmen je nach Bereich***
Reduktion der Drift und Abschwemmung im Obstbau und in Strauchbeeren
Reduktion der Drift und Abschwemmung im Weinbau